Heimarbeitszuschlag
§ 3
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesonderten auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017
Gesetzesnummer
20009577
Dokumentnummer
NOR40182449
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