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§ 3 Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin)-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

Berufsbild

§ 3.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin) wird das folgende Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/2018, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2018, zu entsprechen.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)

In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1.

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2.

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3.

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4.

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und ande-ren Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5.

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6.

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, des Zubehörs und der Geräte

7.

Kenntnis der berufsspezifischen Waren und Hilfsmittel, ihrer Eigenschaften, Wirkungs- weise und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren fachgerechter Entsorgung unter Beachtung der Sicherheitshinweise der Hersteller

8.

Kenntnis der Risiken für die Haut des/der Friseurs/in wie häufiges Haarewaschen ohne Handschuhe, Kontakt mit Präparaten (Shampoo, Haarfarben, Haarpflegemittel usw.) und deren Folgen sowie Anwenden von Maßnahmen zur Vermeidung der Risiken wie durch Ablegen von Handschmuck, Auftragen von Hautschutzcreme vor der Arbeit, ein- bis zweimal Nachcremen pro Arbeitstag, Abwechseln von Nass- und Trockenarbeit, Tragen von Einweghandschuhen beim Auftragen von Präparaten, Verwenden von nickelfreien Werkzeugen, Reinigen und Desinfizieren der Werkzeuge und Geräte laut Hygieneplan, sorgfältiges Abtrocknen der Hände mit Einmalhandtüchern und Auftragen von Hautpflegecreme nach der Arbeit

9.

Grundkenntnisse der berufsspezifischen Biologie, Chemie und Physik

10.

Assistieren beim Vereinbaren und Koordinieren von Terminen (auch online) mit Kunden/innen unter Berücksichtigung der nötigen Zeitvorgaben

Vereinbaren und Koordinieren (auch online) von Terminen mit Kunden/innen

11.

Assistieren beim Präsentieren der Dienstleistungen und Waren im Lehrbetrieb

Präsentieren der Dienstleistungen und Waren im Lehrbetrieb

12.

Kenntnis der neuesten Frisurentrends und Produkte

13.

Empfangen sowie Betreuen der Kunden/innen vor, während und nach der Behandlung

Assistieren beim Ermitteln von Kundenwünschen sowie bei Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Verkaufsgesprächen (auch mit mobilen Endgeräten) wie zB beim Erläutern von Behandlungsplänen, Beraten über Friseurdienstleistungen, Beraten über Produkte und Maßnahmen zur weiteren Haar- und Hautbehandlung

Ermitteln von Kundenwünschen sowie Führen von Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Verkaufsgesprächen (auch mit mobilen Endgeräten) wie zB Erläutern von Behandlungsplänen, Beraten über Friseurdienstleistungen, Beraten über Produkte und Maßnahmen zur weiteren Haar- und Hautbehandlung

14.

Anwenden einschlägiger (auch englischer) Fachausdrücke

15.

Assistieren beim Entgegen- nehmen und Behandeln von Reklamationen

Entgegennehmen und Behandeln von Reklamationen

16.

 

Anwenden der betrieblichen Hard- und Software speziell für das Führen der Kundendatei unter Beachtung des Datenschutzes

17.

Assistieren beim Vorbereiten des Arbeitsplatzes sowie der notwendigen Werkzeuge, Geräte, Produkte und Hilfsmittel für den/die nächsten/e Kunden/in gemäß der geplanten Dienstleistung

Vorbereiten des Arbeitsplatzes sowie der notwendigen Werkzeuge, Geräte, Produkte und Hilfsmittel für den/die nächsten/e Kunden/in gemäß der geplanten Dienstleistung

18.

Assistieren beim verantwortungsvollen Abwickeln des Zahlungsvorganges mit dem Kassasystem des Lehrbetriebs

Verantwortungsvolles Abwickeln des Zahlungsvorganges mit dem Kassasystem des Lehrbetriebs

19.

Kenntnis über Kopfhaut und Haar (Aufbau, Aufgaben, Wachstum, Funktion, Haarfarbe, Veränderungen), über die Diagnosemöglichkeiten bezüglich Zustand und Beschaffenheit sowie der Reinigungs-, Pflege- und Massagemöglichkeiten

Assistieren beim Prüfen und Beurteilen des Zustandes und der Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares sowie beim Erstellen von Behandlungsplänen und beim Auswählen der geeigneten Reinigungs- und Pflegeprodukte für Haar und Kopfhaut

Prüfen und Beurteilen des Zustandes und der Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares sowie Erstellen von Behandlungsplänen und Auswählen der Reinigungs- und Pflegeprodukte für Haar und Kopfhaut

20.

Reinigen und Pflegen der Kopfhaut und des Haares mit geeigneten Produkten nach Anweisung und Vorgabe

Reinigen und Pflegen der Kopfhaut und des Haares mit geeigneten Produkten sowie Massieren der Kopfhaut mit verschiedenen Techniken

21.

Zeichnerisches Darstellen der geplanten Frisur und des Haarschnittes unter Berücksichtigung von Haaransatz, Haarqualität, Wuchsrichtung und Fall sowie Bestimmen der Haarlängen und Abteilen des Haares

22.

Kenntnis der korrekten Körper-, Kamm-, Finger- und Scheren- bzw. Messerhaltung

23.

Kenntnis der Basishaarschnitte wie Stumpfschneiden und Schneiden von Konturen und Übergängen

Auswählen und Ausführen der geeigneten Basishaarschnitte

24.

Kenntnis der personalisierenden Schneidetechniken wie Effilieren, Messerarbeiten und Texturieren

Auswählen und Ausführen der personalisierenden Schneidetechnik

25.

Kenntnis der Rasier-, Form- und Schneidetechniken für Bärte sowie des Vor- und Nachbehandelns der Haut für Rasuren

Rasieren, Formen und Schneiden von Bärten sowie Vor- und Nachbehandeln der Haut

26.

Kenntnis der Färbetechniken für Bärte

Anwenden von Färbetechniken für Bärte

27.

Kenntnis der permanenten Umformung und der Umformprodukte unter Berücksichtigung der Haardiagnose (Haarstruktur, Haarstärke, Haarquerschnitt, Sprungkraft, Haardichte, Haarlänge) und des Umformwunsches

28.

Assistieren beim Auswählen der Umformprodukte sowie beim Nachbehandeln des Haares sowie Anwenden verschiedener Wickeltechniken am Technikkopf

Auswählen der Umformprodukte und Ausführen der geeigneten Wickeltechnik sowie Nachbehandeln des Haares

29.

Kenntnis des Gestaltens von Frisuren durch Einlegetechniken, Wellen, Papilottieren und mittels thermischen Geräten (Föhnen unter Anwendung unterschiedlicher Bürsten und Techniken, Lockenstab, Kreppeisen, Glätteisen usw.), durch Einarbeiten von Haarteilen und Haarschmuck, durch Hochstecken sowie der Anwendung von Styling- und Finishprodukten

30.

Assistieren beim Gestalten von Frisuren durch Einlege- techniken, Wellen, Papilottieren und mittels thermischen Geräten

Gestalten von Frisuren durch Einlegetechniken, Wellen, Papilottieren und mittels thermischen Geräten

31.

Assistieren beim Ausfrisieren und Gestalten von eingelegten Frisuren, beim Gestalten von Hochsteckfrisuren, beim Einarbeiten von Haarteilen und Haarschmuck sowie beim Anwenden von Styling- und Finishprodukten

Ausfrisieren und Gestalten von eingelegten Frisuren, Gestalten von Hochsteckfrisuren, Einarbeiten von Haarteilen und Haarschmuck sowie Anwenden von Styling- und Finishprodukten

32.

Kenntnis der Farblehre und der optischen Wirkung als Grundlage der Farbveränderung von Haaren (Färben, Tönen, Blondieren, Feststellen der Ausgangsfarbe, Festlegen der Zielfarbe, Farb- und Strähnentechniken, Färbe-, Tönungs- und Blondierungsprodukte, Applikationstechniken, Einwirkzeit, Nachbehandlung) sowie der Farb-, Typ und Stilberatung unter Beachtung der Gesichts- und Körperform

33.

Kenntnis der Bedeutung des modischen Erscheinungsbildes eines Friseurs oder einer Friseurin

Assistieren bei der Farb-, Typ- und Stilberatung unter Beachtung der Gesichts- und Körperform

Durchführen der Farb-, Typ- und Stilberatung unter Beachtung der Gesichts- und Körperform

34.

Assistieren beim Farbverändern (Färben, Tönen, Blondieren) von Haaren mittels verschiedener Applikationstechniken

Farbverändern (Färben, Tönen, Blondieren) von Haaren mittels verschiedener Applikationstechniken

35.

Assistieren beim Überprüfen der durchgeführten Behandlungen (Schneiden, Umformen, Gestalten von Frisuren, Farbveränderungen) und beim Durchführen von Korrekturen im Anlassfall

Überprüfen der durchgeführten Behandlungen (Schneiden, Umformen, Gestalten von Frisuren, Farbveränderungen) und Durchführen von Korrek-turen im Anlassfall

36.

Kenntnis der Haararten (Echthaar, Synthetikhaar) für Haarverlängerungen, ihrer Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten sowie der Arbeitsmethoden zur Integration der Haarverlängerung wie kalte Methoden und warme Methoden

Kenntnis der Haltbarkeit von Haarverlängerungen abhängig von der verwendeten Methode, der Qualität des eingearbeiteten Haares und dem Haarwuchs des/der Kunden/in

37.

Kenntnis der Perückenarten, der Toupets und Haarsysteme, ihrer Herstellung, ihres Aufbaus (zB Echthaar, Synthetikhaar), Anwendungsgebiete sowie über deren Reinigung und Pflege

38.

Kenntnis über die Haut (Auf- bau, Aufgaben, Hauttyp, Hautzustand, Veränderungen), über die Diagnosemöglichkeiten bezüglich Zustand und Beschaffenheit sowie der Reinigungs- und Hautbehandlungsmöglichkeiten

Reinigen und Pflegen der Haut mit geeigneten Produkten sowie mit verschiedenen Reinigungsmassagen

39.

Kenntnis über die dekorative Kosmetik (Make-up-Techniken, Tages-Make-up, Make-up für verschiedene Anlässe, Augenbrauen- und Wimpernfärbens sowie Augenbrauenformen) und der dazu notwendigen Techniken

40.

Gestalten des Tages-Make-up mit unterschiedlichen Techniken sowie Färben von Augen- brauen und Wimpern und Formen von Augenbrauen

41.

Assistieren beim Gestalten von Make-ups mit unter- schiedlichen Techniken für

verschiedene Anlässe (Hochzeit, Events, Foto- und Filmaufnahmen usw.)

Gestalten von Make-ups mit unterschiedlichen Techniken für verschiedene Anlässe (Hochzeit, Events, Foto- und Filmaufnahmen usw.)

42.

Kenntnis des Maskenbildens

43.

Kenntnis des Verlängerns und Verdichtens von Wimpern sowie Kenntnis des Erstellens von Wimperndauerwellen

44.

Kenntnis über die Hände und Fingernägel (Aufbau, Aufgaben, Wachstum, Veränderungen), über die Diagnosemöglichkeiten bezüglich Zustand und Beschaffenheit sowie die Möglichkeiten der Fingernagelpflege und der Gestaltungsmöglichkeiten dazu

45.

Beurteilen des Zustandes und der Beschaffenheit von Händen und Fingernägeln sowie Durchführen der Maniküre (Pflegen (Behandeln von Fingernagelhaut und Fingernägel, Formen von Fingernägeln) und Gestalten (Polieren und Designen) von Fingernägeln)

46.

Kenntnis des Verlängerns von Fingernägeln

47.

Assistieren beim Kontrollieren und Erfassen des Warenbestandes sowie beim Ermitteln des Warenbedarfs

Kontrollieren und Erfassen des Warenbestandes sowie Ermitteln des Warenbedarfs

48.

Assistieren beim Übernehmen und Prüfen von Waren und Lieferungen

Übernehmen und Prüfen von Waren und Lieferungen

49.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

50.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

51.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

52.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs- relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

53.

Kenntnis der Unfallgefahren, der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einschließlich der Vorschriften zur Hygiene

54.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

    

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Nassarbeit, Informationsgespräch, Beratungsgespräch, Betreuungsgespräch, Haarbehandlung, Hardware, Reinigungsmöglichkeit, Pflegemöglichkeit, Reinigungsprodukt, Körperhaltung, Kammhaltung, Fingerhaltung, Scherenhaltung, Rasiertechnik, Formtechnik, Stylingprodukt, Tönungsprodukt, Farbberatung, Gesichtsform, Farbberatung, Typberatung, Fotoaufnahme, Mitarbeiterin, Friseur, Friseurin

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2019

Gesetzesnummer

20010654

Dokumentnummer

NOR40214826

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