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§ 3 Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren
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01.7.2017 bis 28.10.2022 (BGBl. II Nr. 401/2022)
01.1.2015 bis 30.06.2017 (BGBl. II Nr. 372/2014)
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