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§ 3 Exekutionsfähigkeit von Vergleichen von Vertrauensmännern der Gemeinde

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.11.1869

§ 3

Die Abnahme eines Eides ist dem Vermittlungsamte nicht gestattet; auch kann ein Vergleich auf einen abzulegenden Eid vor diesem Amte nicht geschlossen werden.

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