materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 8/2023
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Jänner 2022 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2023
Gesetzesnummer
20011828
Dokumentnummer
NOR40242525
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
