§ 3 Erklärung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 23.4.2021

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 9/2023

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2023

Gesetzesnummer

20011527

Dokumentnummer

NOR40233104

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