materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 77/2023
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2022 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
29.03.2023
Gesetzesnummer
20011829
Dokumentnummer
NOR40242529
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