materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 89/2019
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2018 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019
Gesetzesnummer
20010177
Dokumentnummer
NOR40201010
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