Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Generalkollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2021
Gesetzesnummer
20011677
Dokumentnummer
NOR40238455
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
