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§ 3 Beschriftungsdesign und Werbetechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2016

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Beschriftungsdesign und Werbetechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

6.

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Schildern und Lichtwerbeanlagen

Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Schildern und Lichtwerbeanlagen

7.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

8.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe (Hardware und Software)

9.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

10.

Anwenden der berufsspezifischen Mathematik

11.

Kenntnis der Werkstoffe (wie zB Metalle, Kunststoffe, Verbundwerkstoffe, Glas, Holz, Papier, Textilien, Mauerwerk) und Hilfsstoffe (wie zB Lacke, Farben, Lösungsmittel, Verdünnungsmittel, Kleber), ihrer Eigenschaften sowie ihrer Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten

12.

Mitarbeiten beim Beschaffen, Auswählen, Annehmen Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe

Beschaffen, Auswählen, Annehmen Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe

13.

Grundkenntnisse über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften

14.

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen usw.

15.

Anfertigen von Skizzen und einfachen normgerechten technischen Zeichnungen

16.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie zB durch Bohren, Schneiden, Feilen, Fräsen, Schleifen, Polieren, Umformen, Abkanten usw.

17.

Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen (zB Schraubverbindungen, Klemm-, Löt- und Steckverbindungen)

18.

Herstellen von Schildern, Displays und sonstigen Werbeträgern (Buchstaben, Figuren, Unikate, Kunstobjekte, Spezialanfertigungen usw.)

19.

Anfertigen von Unterkonstruktionen und Trägerkonstruktionen für Schilder, Displays und sonstige Werbeträger

20.

Kenntnis der natürlichen und der künstlichen Beleuchtung insbesondere auch der Beleuchtungsgrundsätze für Werbeflächen und Leuchtbuchstabenelemente (Licht-Farbe-Form)

21.

Kenntnis der berufsspezifischen Montage- und Befestigungstechniken (wie zB Dübeltechniken, Klebetechniken) unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften

22.

Montieren von Schildern, Displays und sonstigen Werbeträgern unter Beachtung der Beleuchtungsgrundsätze

23.

Herstellen von Lichtwerbeanlagen

24.

Mitarbeiten beim Montieren von Lichtwerbeanlagen unter Beachtung der Beleuchtungsgrundsätze

Montieren von Lichtwerbeanlagen unter Beachtung der Beleuchtungsgrundsätze

25.

Kenntnis des Veredelns und des Polierens von Oberflächen

26.

Mitarbeiten beim Veredeln und Polieren von Oberflächen

Veredeln und Polieren von Oberflächen

27.

Grundkenntnisse der Farbenlehre (Farbtechnologie), Farbordnungssysteme und Farbpsychologie

28.

Mitarbeiten beim Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen

Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen

29.

Mitwirken beim Planen, Entwerfen und Gestalten (auch rechnergestützt) von Schriften und bildlichen Darstellungen unter Beachtung der Zusammenhänge von Form und Farbe nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben

Planen, Entwerfen und Gestalten (auch rechnergestützt) von Schriften und bildlichen Darstellungen unter Beachtung der Zusammenhänge von Form und Farbe nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben

30.

Kenntnis der Bedeutung und der Bausteine eines CI (Corporate ldentity) und CD (Corporate Design)-Konzeptes

31.

Mitwirken beim Erstellen eines CI (Corporate ldentity) und CD (Corporate Design)-Konzeptes

Erstellen eines CI (Corporate ldentity) und CD (Corporate Design)-Konzeptes

32.

Kenntnis der manuellen und maschinellen (auch rechnergestützten) Arbeitsverfahren zur Herstellung von Schriften und bildlichen Darstellungen wie durch Schreiben, Malen, Schneiden, Fräsen, Spritzen sowie der dazu notwendigen Werkzeuge und Geräte wie Pinsel, Schneidewerkzeug usw.

33.

Manuelles Herstellen von Schriften und bildlichen Darstellungen

34.

Mitarbeiten beim maschinellen (auch rechnergestützten) Herstellen von Schriften und bildlichen Darstellungen

Maschinelles (auch rechnergestütztes) Herstellen von Schriften und bildlichen Darstellungen

35.

Kenntnis von Blattmetallverarbeitungstechniken wie Vergolden und Versilbern

36.

Mitarbeiten beim Anwenden von Blattmetallverarbeitungstechniken wie Vergolden und Versilbern

Anwenden von Blattmetallverarbeitungstechniken wie Vergolden und Versilbern

37.

Berufsspezifische Kenntnis des Digitaldrucks, des Siebdrucks, des Non-Impact-Drucks, der Lasertechnik und des digitalen Folienschnittes sowie der dazu notwendigen Arbeitsschritte

38.

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebs- und berufsspezifischen Produktionsgeräte (zB Digitaldruckanlagen, Schneideplotter, Siebdruck usw.)

39.

Mitarbeiten beim Einrichten, Bedienen und Überwachen von betriebs- und berufsspezifischen Produktionsgeräten sowie beim Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen

Einrichten, Bedienen und Überwachen von betriebs- und berufsspezifischen Produktionsgeräten sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen

40.

Erstellen von berufsspezifischen Druckvorlagen und -daten

41.

Mitarbeiten beim Herstellen von berufsspezifischen Druckprodukten mittels Digitaldruck, Siebdruck und Veredelung zB mittels digitalen Folienschnittes

Herstellen von berufsspezifischen Druckprodukten mittels Digitaldruck, Siebdruck und Veredelung zB mittels digitalen Folienschnittes

42.

Kenntnis des Prüfens, Vorbereitens und Beschichtens von Untergründen (Metalle, Kunststoffe, Verbundwerkstoffe, Glas, Holz, Mauerwerk) für Applikationen

43.

Mitarbeiten beim Prüfen, Vorbereiten und Beschichten von Untergründen

Prüfen, Vorbereiten und Beschichten von Untergründen

44.

Mitarbeiten beim Applizieren (mittels Malen, Lackieren, zwei- und dreidimensionalem Verkleben mit Folien, Bedrucken usw.) von Schriften und bildlichen Darstellungen auf unterschiedlichste Untergründe sowie sonstige bewegliche und stabile Werbeträger

Applizieren (mittels Malen, Lackieren, zwei- und dreidimensionalem Verkleben mit Folien, Bedrucken usw.) von Schriften und bildlichen Darstellungen auf unterschiedlichste Untergründe sowie auf sonstige bewegliche und stabile Werbeträger

45.

Instandsetzen und Restaurieren von Produkten wie zB von Schildern und Lichtwerbeanlagen

46.

Kontrollieren und Prüfen der hergestellten Produkte (zB Schilder und Lichtwerbeanlagen) und der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln


47.

Kenntnis der berufspezifischen Normen und Rechtsvorschriften

48.

Kenntnis einschlägiger englischer Fachausdrücke

49.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Grundkenntnisse der Kalkulation

50.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz – BAG)

51.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

52.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

53.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

54.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.

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