§ 399.
Von einem Schatz erhalten der Finder und der Eigentümer des Grundes je die Hälfte.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 399.
Von einem Schatz erhalten der Finder und der Eigentümer des Grundes je die Hälfte.
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