§ 36
Für Exekutionen, die auf Grund des Art. 126a, des Art. 127c Z 1 oder des Art. 137 B-VG durchzuführen sind, bildet das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes den Exekutionstitel.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 36
Für Exekutionen, die auf Grund des Art. 126a, des Art. 127c Z 1 oder des Art. 137 B-VG durchzuführen sind, bildet das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes den Exekutionstitel.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)