2. Abschnitt
Schlussbestimmungen Inkrafttreten
§ 339.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der in Abs. 2 genannten Bestimmungen am 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) § 334 Abs. 1, 2 und 4 tritt am 1. April 2015 und § 334 Abs. 3 am 1. Juli 2015 in Kraft.
(3) Die FMA kann Verordnungen auf Grund der Ermächtigungen in diesem Bundesgesetz bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Ermächtigungen in Kraft gesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018
Gesetzesnummer
20009095
Dokumentnummer
NOR40169261
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)