§ 2.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten und fünften Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20003251
Dokumentnummer
NOR40050833
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