§ 2 Zweite SBH-Prüfungsbefreiungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 08.12.2001

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 137/2017).

§ 2.

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2025

Gesetzesnummer

20001669

Dokumentnummer

NOR40025417

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