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§ 2 Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
10.5.2023 bis 11.11.2023 (BGBl. II Nr. 143/2023)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.