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§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ an den MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades Master of Advanced Studies (Balkanologie)“

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.