UNESCO Weltkulturerbe
§ 2.
Das österreichische Handwerk „Vergolden und Staffieren“ mit all seinen Techniken und seinem tradierten Wissen wurde von der österreichischen UNESCO-Kommission 2017 in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Es ist somit geschützt und wird von der österreichischen UNESCO-Kommission betreut.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021
Gesetzesnummer
20011628
Dokumentnummer
NOR40237042
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