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§ 2 URAV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Gliederung der Bilanz

§ 2.

In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:

  1. 1. Aktiva

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

  1. 1. Konzessionen und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
  1. a) davon entgeltlich erworben
  2. b) davon selbst erstellt
  1. 2. Nutzungsrechte Klinischer Mehraufwand
  2. 3. Geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen

  1. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
  1. a) davon Grundwert
  2. b) davon Gebäudewert
  1. 2. Technische Anlagen und Maschinen
  2. 3. Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger
  3. 4. Sammlungen
  4. 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  5. 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

III. Finanzanlagen

  1. 1. Beteiligungen
  2. 2. Ausleihungen an Rechtsträger, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  3. 3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
  4. 4. Sonstige Ausleihungen

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Vorräte

  1. 1. Betriebsmittel
  2. 2. Noch nicht abrechenbare Leistungen im Auftrag Dritter
  3. 3. Geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  1. 1. Forderungen aus Leistungen
  2. 2. Forderungen gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  3. 3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

  1. 2. Passiva
  1. A. EIGENKAPITAL
  1. 1. Universitätskapital
  2. 2. Rücklagen
  3. 3. Bilanzgewinn/-verlust
  4. davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  1. B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE
  2. C. RÜCKSTELLUNGEN
  1. 1. Rückstellungen für Abfertigungen
  2. 2. Rückstellungen für Pensionen
  3. 3. Sonstige Rückstellungen
  1. D. VERBINDLICHKEITEN
  1. 1. Anleihen
  2. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  3. 3. Erhaltene Anzahlungen
  4. davon von den Vorräten absetzbar
  5. 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  6. 5. Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  7. 6. Sonstige Verbindlichkeiten
  1. E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Schlagworte

Betriebsausstattung

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2023

Gesetzesnummer

20002762

Dokumentnummer

NOR40179562

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