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§ 2 Punzierungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2001

Prüfverfahren

Strichprobe auf dem Stein

§ 2

Die Strichprobe ist ein optisches Vergleichsverfahren. Ihre Aussagekraft ist abhängig vom Feingehaltsbereich, von den Legierungskomponenten, den Lichtverhältnissen, sowie von subjektiven Faktoren, wie der Erfahrung des Prüfenden.

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