§ 2
Spätere Änderungen der Mittellinie des Lafnitzflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke keinen Einfluß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Spätere Änderungen der Mittellinie des Lafnitzflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke keinen Einfluß.
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