materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 147/2025
Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 11,01 € zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025
Gesetzesnummer
20012605
Dokumentnummer
NOR40262416
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