vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2026

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 6. Mai 2026 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 11,39 € zu berechnen.

Schlagworte

Kartonagewarenerzeuger

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2026

Gesetzesnummer

20013278

Dokumentnummer

NOR40280513

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte