Berufsprofil
§ 2
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Garten- und Grünflächengestaltung – Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei:
- a) Pflegen und Warten der einschlägigen Ausrüstung, Maschinen und Werkzeuge und Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten,
- b) Durchführen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen,
- c) Durchführen von Pflanzarbeiten,
- d) Rasenbau und Rasenpflege,
- e) Durchführen von Vermessungsarbeiten,
- f) Zeichnen von Skizzen und Plänen für die Gartengestaltung,
- g) Behandeln, Pflegen und fachgerechtes Lagern von Pflanzen (Stauden, Gehölze usw.),
- h) Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über Arbeitsablauf und -ergebnisse,
- i) Führen von Verkaufsgesprächen, Beratung und Betreuung von Kunden.
- 2. Garten- und Grünflächengestaltung – Schwerpunkt Greenkeeping:
- a) Pflegen und Warten der einschlägigen Ausrüstung, Maschinen und Werkzeuge und Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten,
- b) Durchführen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen,
- c) Durchführen von Pflanzarbeiten,
- d) Rasenbau und Rasenpflege,
- e) Durchführen von Vermessungsarbeiten,
- f) Zeichnen von Skizzen und Plänen für die Golfplatzgestaltung,
- g) Behandeln, Pflegen und fachgerechtes Lagern von Pflanzen (Stauden, Gehölze usw.),
- h) Verhindern und Beheben von Schadbildern an Gräsern,
- i) Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über Arbeitsablauf und -ergebnisse.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)