materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 315/2018
Betreuung von Aufzügen
§ 2.
(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich vom/von der Auftraggeber/in jeweils folgenden Pauschalbetrag:
- –bis zu vier Geschossen 99,90 €
- –für jedes weitere Geschoß 9,00 €.
(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Schlagworte
Auftraggeberin
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2018
Gesetzesnummer
20010064
Dokumentnummer
NOR40199297
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