Betreuung von Aufzügen
§ 2.
(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich vom/von der Auftraggeber/in jeweils folgende Pauschalbeträge:
- 1. bis zu vier Geschossen 92,91 €
- 2. für jedes weitere Geschoß 5,78 €.
(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Schlagworte
Auftraggeberin
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2017
Gesetzesnummer
20009692
Dokumentnummer
NOR40187679
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