§ 2 Erklärung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe für Arbeiter/innen und für Angestellte zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2015

Inhalt der Satzung

§ 2

Der zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, am 6. März 2015 abgeschlossene

Kollektivvertrag – Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs,

beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 173/2015 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 26. März 2015 kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)