§ 2
Von dem in § 1 bestimmten Entgelt entfällt auf
- 1. die VERBUND Austrian Power Grid GmbH
- a) für das Jahr 2001 der Betrag von 78,6 Millionen Schilling;
- b) für das Jahr 2002 der Betrag von 7,529 Millionen Euro;
- 2. die Tiroler Wasserkraftwerke AG
- a) für das Jahr 2001 der Betrag von 9,6 Millionen Schilling;
- b) für das Jahr 2002 der Betrag von 0,919 Millionen Euro;
- 3. die Vorarlberger Kraftwerke AG
- a) für das Jahr 2001 der Betrag von 4,3 Millionen Schilling;
- b) für das Jahr 2002 der Betrag von 0,412 Millionen Euro.
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