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§ 2 Elektrotechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik über folgende berufliche Kompetenzen:

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

1. Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik ist mit der Errichtung, Prüfung und Dokumentation und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen der Gebäudetechnik betraut. Zu diesen zählen die Stromversorgung und Verteilsysteme in Gebäuden sowie elektrische Anlagen (wie Beleuchtungs-, Kommunikations-, Gefahrenmelde-, Erdungs- und Blitzschutzanlagen, elektrische Maschinen, Elektrogeräte). Weiters ist sie für die Automatisierung dieser Anlagen zuständig und führt auch Änderungen und Erweiterungen an diesen Anlagen durch.

Die Fachkraft ist darüber hinaus für die technische Betreuung von elektrischen Anlagen der Gebäudetechnik verantwortlich. Dies beinhaltet die laufende Instandhaltung, aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen. Um ihre Tätigkeiten fachgerecht ausführen zu können, liest die Fachkraft elektrische Zeichnungen sowie Pläne und bedient unterschiedlichste Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen sowie Messgeräte unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.

Zu ihren Aufgaben zählen außerdem das Errichten, Prüfen und Dokumentieren von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Die Fachkraft ist dadurch maßgeblich sowohl für die Sicherheit in Gebäudeanlagen als auch Haushalten mitverantwortlich.

2. Hauptmodul Energietechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik – Energietechnik ist gemeinsam mit anderen Fachkräften im Team für den Bau und die Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Energie zuständig. Dazu gehören Wasser-, Wind-, Sonnenwärme-, Geothermie-, Kohle-, Gas- oder Biomassekraftwerke, Umspannwerke, Transformatorstationen, Hochspannungsleitungen, wie Freileitungen, Erdkabel und Strommasten. Außerdem trägt sie für die Automatisierung bzw. allfällige Änderungen und Erweiterungen dieser Anlagen Sorge.

Auch die technische Betreuung von Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Energie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fachkraft. Dies umfasst die laufende Instandhaltung, aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

Um ihre Tätigkeiten fachgerecht ausführen zu können, liest die Fachkraft elektrische Zeichnungen sowie Pläne und gebraucht unterschiedlichste Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen sowie Messgeräte unter Wahrung einschlägiger Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.

In ihrer Verantwortung liegt auch das Errichten, Prüfen und Dokumentieren von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Dadurch trägt die Fachkraft maßgeblich zur Sicherheit in Energieanlagen bei.

3. Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik – Anlagen- und Betriebstechnik ist mit der Montage, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen in Maschinen oder Produktionsanlagen betraut. Darunter fallen zB Werkzeug- und Produktionsmaschinen, Förderanlagen, Verpackungs- und Robotersysteme, Fertigungs- und Montagestraßen sowie Lageranlagen. Weiters ist die Fachkraft für die Automatisierung dieser Anlagen sowie die Durchführung von Änderungen und Erweiterungen derselben zuständig.

Die Fachkraft ist darüber hinaus für die technische Betreuung von elektrischen Anlagen in Maschinen oder Produktionsanlagen zuständig. Dazu zählen die laufende Instandhaltung, aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft elektrische Zeichnungen sowie Pläne und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.

In ihren Aufgabenbereich fällt außerdem das Errichten, Prüfen und Dokumentieren von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Die Fachkraft ist dadurch in Betrieben maßgeblich für die Sicherheit mitverantwortlich.

4. Hauptmodul Automatisierungs- und Prozessleittechnik

Zum Tätigkeitsbereich der Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik ‒ Automatisierungs- und Prozessleittechnik zählen die Montage, Konfiguration, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie von Automatisierungs- und Prozessleitsystemen und der dazugehörigen Systeme für Maschinen oder Produktionsanlagen. Das sind zB Werkzeug- und Produktionsmaschinen, Förderanlagen, Verpackungs- und Robotersysteme, Fertigungs- und Montagestraßen und Lageranlagen. Auch das Ändern und Erweitern der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie von Automatisierungs- und Prozessleitsystemen liegt in ihrem Aufgabenbereich.

Weiters ist die Fachkraft für die laufende Instandhaltung, aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen verantwortlich.

Um ihre Tätigkeiten fachgerecht ausführen zu können, liest die Fachkraft elektrische Zeichnungen sowie Pläne und hantiert mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen sowie Messgeräten. Dabei achtet sie ganz besonders auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.

Zu ihren Aufgaben zählt außerdem das Errichten, Prüfen und Dokumentieren von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Dadurch leistet die Fachkraft einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit in Betrieben.

5. Spezialmodul Smart Home

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Smart Home ist mit der Errichtung, Programmierung, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von Anlagen der Gebäudesystemtechnik unter Verwendung von Smart-Home-Technologien betraut. Hierzu zählen zB Beleuchtungs-, Beschattungs-, Beschallungs-, Alarm-, Energiemanagement- und Fernzugriffanlagen. Weiters führt sie auch Änderungen und Erweiterungen von diesen Anlagen im Rahmen der Smart-Home-Technologie durch.

Auch die technische Betreuung dieser Anlagen fällt in ihren Zuständigkeitsbereich. Dazu zählen speziell das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

6. Spezialmodul Gebäudetechnik

Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Gebäudetechnik gehören die Errichtung, Programmierung, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von Anlagen der Gebäudesystemtechnik, insbesondere für Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen. Weiters führt sie Änderungen und Erweiterungen von Anlagen der Gebäudesystemtechnik durch.

Darüber hinaus ist sie für die technische Betreuung dieser Anlagen zuständig. Dazu zählen die laufende Instandhaltung, aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

7. Spezialmodul Erneuerbare Energien und Elektromobilität

Primärer Aufgabenbereich der Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Erneuerbare Energien und Elektromobilität ist die Montage von Paneelen in die entsprechenden Halterungen, die Installation, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien (wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Energiespeichersysteme) und von Einrichtungen zum Laden von Elektrofahrzeugen. Weiters führt sie auch Änderungen und Erweiterungen von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien durch.

Darüber hinaus ist sie für die technische Betreuung dieser zuständig. Dazu zählen speziell das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

8. Spezialmodul Netzwerktechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Netzwerktechnik ist mit der Errichtung, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von industriellen Netzwerken (unter Beachtung der Umgebungsanforderungen und infrastrukturellen Anforderungen) sowie mit der Einbindung von Komponenten (zB Maschinen, Visualisierungssysteme, Sensoren, Aktoren) befasst. Weiters führt sie auch Änderungen und Erweiterungen von industriellen Netzwerken durch.

Sie ist auch für die technische Betreuung von industriellen Netzwerken und deren Komponenten verantwortlich. Dazu zählen die laufende Instandhaltung, aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

9. Spezialmodul Eisenbahnelektrotechnik

Zum Tätigkeitsbereich der Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Eisenbahnelektrotechnik gehören die Errichtung, Montage, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von Systemen der Energietechnik, des Traktionsstroms, der Fernwirktechnik und Schaltanlagen unter Beachtung einschlägiger Schutzmaßnahmen sowie der speziellen Arbeitnehmerschutzvorschriften im Eisenbahnbetrieb.

Zusätzlich ist sie für die technische Betreuung dieser Anlagen und Systeme zuständig. Dazu zählen wiederkehrende Prüfungen (zB von Weichenheizungen), die laufende Instandhaltung, aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen und das Einleiten von Sofortmaßnahmen, die von anderen fachkundigen Personen (zB Servicetechnikern) übernommen werden müssen.

10. Spezialmodul Eisenbahnsicherungstechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Eisenbahnsicherungstechnik ist mit der Herstellung, Montage, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von Systemen der Eisenbahnsicherungstechnik (wie Zugsicherungsanlagen, Eisenbahnkreuzungen) unter Beachtung der speziellen Arbeitnehmerschutzvorschriften im Eisenbahnbetrieb und einschlägiger Schutzmaßnahmen im Bereich von Bahnstromanlagen betraut.

Des Weiteren ist sie für die technische Betreuung von Systemen der Eisenbahnsicherungstechnik zuständig. Dazu zählen wiederkehrende Prüfungen (zB von Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen oder Weichenantrieben), die laufende Instandhaltung aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen und das Einleiten von Sofortmaßnahmen, die von anderen fachkundigen Personen (zB Servicetechnikern) übernommen werden müssen.

11. Spezialmodul Eisenbahnfahrzeugtechnik

Zum Tätigkeitsfeld der Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Eisenbahnfahrzeugtechnik gehören die optische und akustische Kontrolle am Fahrzeug (zB der Bremsen, der Komponenten der Bremsanlage, der Einhaltung des Lichtraumprofils), die Kontrolle der Verladesicherheit und die Überprüfung von Güter- und Reisezugwagen unter Beachtung der speziellen Arbeitnehmerschutzvorschriften im Eisenbahnbetrieb und einschlägiger Schutzmaßnahmen im Bereich von Bahnstromanlagen.

Weiters zählt die technische Betreuung von Güter- oder Reisezugwägen zu den Aufgabenbereichen der Fachkraft. Dazu zählen das Erkennen, Beurteilen und (bei Bedarf) das Einleiten weiterer Maßnahmen sowie das Ausführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Güterwagen oder Reisezugwagen (wie die Durchführung kleiner Reparaturen, der Austausch von Teilen).

12. Spezialmodul Eisenbahntransporttechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Eisenbahntransporttechnik ist mit dem Aufrüsten und der Inbetriebnahme von Triebfahrzeugen (Elektro- oder Dieseltriebfahrzeuge) unter Einhaltung der sicherheitsrelevanten Dienstvorschriften beim Eisenbahnbetrieb (wie Signalbuch und Betriebsvorschriften) betraut. Dazu zählen auch das Bedienen von einschlägigen Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsfahrschaltung – SIFA) auf Triebfahrzeugen und das Reagieren auf Meldungen von Zugbeeinflussungsanlagen (zB Punktförmige Zugbeeinflussung – PZB, European Train Control System – ETCS) sowie Sicherheitseinrichtungen der Strecke (zB Heißläuferortungsanlagen).

Zusätzlich ist sie für die kundengerechte Kommunikation zuständig, insbesondere mit dem Betriebsdienst (verbal oder optisch über Displayanzeigen), mit der Zugmannschaft und mit Reisenden.

13. Spezialmodul Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik

Primärer Zuständigkeitsbereich der Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik ist die Durchführung von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Eisenbahnfahrzeugen unter Beachtung der besonderen Gefahren im Umgang mit Eisenbahnfahrzeugen. Das Auslesen und Beurteilen von Fehlern an Eisenbahnfahrzeugen mittels computergestützter Diagnosemethoden sowie das Eingrenzen, Aufsuchen und Beurteilen weiterer Fehler an Eisenbahnfahrzeugen bilden dabei die Grundlage dieser Arbeiten.

Die Fachkraft ist darüber hinaus für die technische Betreuung von Netzwerkanlagen zuständig. Dazu gehört auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen. Im Rahmen der Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten wendet sie verschiedene (auch additive) Fertigungsverfahren an.

14. Spezialmodul Eisenbahnbetriebstechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Eisenbahnbetriebstechnik ist mit dem Stellen der Fahrstraßen mittels mechanischer, elektrischer und elektronischer Stellwerksanlagen sowie mit der Durchführung einer Start-Ziel-Bedienung betraut. Weiters gehört das Reagieren auf unvorhergesehene Situationen (etwa beim Ausfall von Sicherungsanlagen) in Abstimmung mit dem Fahrdienstleiter sowie das handlungssichere Bedienen von betrieblichen Kommunikationseinrichtungen, Bahnstromanlagen und Sicherheitssystemen (zB das Stellen von Weichen und entsprechender zugehöriger Signale) zu ihren Aufgaben.

Zudem ist sie für die kundengerechte Kommunikation, insbesondere mit Fahrdienstleitern und Triebfahrzeugführern (verbal oder optisch über Displayanzeigen) und notwendige Ansagen (zB Abweichungen bekanntgeben, Informationen über Arbeiten an der Strecke an Reisende oder Personen weitergeben), zuständig. Darüber hinaus ist sie für das Setzen von Maßnahmen zur Betriebssicherheit, das Sicherstellen der Betriebssicherheit im eigenen Tätigkeitsbereich sowie im übertragenen Wirkungskreis sowie für die Gewährleistung der Sicherheit der Kunden und Kundinnen beim Umgang mit den Einrichtungen des Betriebsbereiches, verantwortlich.

 

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Beruf Elektrotechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert und situationsgerecht. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat, auch unter Verwendung fremdsprachiger Fachausdrücke, und agiert kundenorientiert.

2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

Die Fachkraft im Beruf Elektrotechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Vorschriften zur Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.

3. Digitales Arbeiten

Die Fachkraft im Beruf Elektrotechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für ihre Aufgaben am besten geeigneten digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

 

Schlagworte

Elektrotechnik, Beleuchtungsanlage, Kommunikationsanlage, Gefahrenmeldeanlage, Erdungsanlage, Personenschaden, Wasserkraftwerk, Windkraftwerk, Sonnenwärmekraftwerk, Geothermiekraftwerk, Kohlekraftwerk, Gaskraftwerk, Werkzeugmaschine, Verpackungsstraße, Fertigungsstraße, Messtechnik, Steuerungstechnik, Beschattungsanlage, Beschallungsanlage, Alarmanlage, Energiemanagementanlage, Klimaanlage, Heizungsanlage, Photovoltaikanlage, Güterwagen, Prüfarbeit, Ausbauarbeit, Montagearbeit, Instandsetzungsarbeit, Elektrofahrzeug, Betriebshygiene, Produkthygiene

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2023

Gesetzesnummer

20012442

Dokumentnummer

NOR40257873

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