Ziel der Grundausbildung
§ 2.
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bekennt sich zu einer an seinen strategischen Zielen orientierten und individuell auf die jeweilige Verwendung abgestimmten Ausbildung seiner Bediensteten. Ziel der Grundausbildung ist es, den Bediensteten Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche, soziale und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, die Besonderheiten des Dienstes im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
Schlagworte
Eichwesen, Grundkenntnis
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2023
Gesetzesnummer
20012381
Dokumentnummer
NOR40256391
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