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§ 2 Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich – Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Grundsatz der Unbeweglichkeit

§ 2.

Auf den in den §§ 3 und 5 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes der Pinka und der Strem keinen Einfluss.

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2022

Gesetzesnummer

20004632

Dokumentnummer

NOR40097026

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