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§ 2 2. MIQA-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2022

Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2022 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 7).

Betriebliches Vorsorgekassengeschäft

§ 2.

Die Quartalsausweise für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft haben je Veranlagungsgemeinschaft gemäß § 30 BMSVG zu enthalten:

  1. 1. Angaben zu aggregierten Meldekonzepten gemäß der Anlage 1,
  2. 2. Angaben zu Einzelwertpapieren gemäß der Anlage 2 und
  3. 3. Angaben zu durchgerechneten Anteilscheinen von Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5 oder Alternativen Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5a BMSVG gemäß der Anlage 3.

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2021

Gesetzesnummer

20003415

Dokumentnummer

NOR40231716

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