D. Partnerschaftsrecht
Voraussetzungen und Wirksamkeit der eingetragenen Partnerschaft
§ 27a.
Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.
ÜR: Art. 79 Abs. 2, BGBl. I Nr. 135/2009.
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2018
Gesetzesnummer
10002426
Dokumentnummer
NOR40112799
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