Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung
§ 27.
Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung die Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung, BGBl. Nr. 670/1995, anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
15.07.2026
Gesetzesnummer
10007863
Dokumentnummer
NOR12088490
alte Dokumentnummer
N5199710101U
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
