Verweisungen
§ 27.
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, soweit nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2022
Gesetzesnummer
20009096
Dokumentnummer
NOR40169333
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
