278.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in albanischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 12. Oktober 2012 bzw. 13. September 2013 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 1. Dezember 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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