§ 24.
Bei der Registrierung, die gleichzeitig mit der Veröffentlichung (§ 23) zu erfolgen hat, sind in das vom Patentamt geführte Gebrauchsmusterregister (§ 31) aufzunehmen:
- 1. die Registernummer;
- 2. der Tag der Anmeldung und gegebenenfalls die beanspruchte Priorität;
- 3. der Beginn der Schutzdauer (§ 6);
- 4. der Titel der Erfindung;
- 5. der Name und der Sitz bzw. der Wohnsitz des Gebrauchsmusterinhabers und gegebenenfalls seines Vertreters;
- 6. gegebenenfalls der Name sowie der Wohnsitz des Erfinders.
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