§ 23
Die Bestimmungen dieses Abschnittes treten mit erfolgter Neuordnung der jeweiligen Verkehrsverbünde im Sinne dieses Bundesgesetzes, spätestens jedoch mit 1. Jänner 2004, außer Kraft.
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§ 23
Die Bestimmungen dieses Abschnittes treten mit erfolgter Neuordnung der jeweiligen Verkehrsverbünde im Sinne dieses Bundesgesetzes, spätestens jedoch mit 1. Jänner 2004, außer Kraft.
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