Kontrolle
§ 23
Die AMA hat insbesondere auch die Qualität der beihilfefähigen Butter zu kontrollieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Kontrolle
§ 23
Die AMA hat insbesondere auch die Qualität der beihilfefähigen Butter zu kontrollieren.
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