23.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
[Rahmenübereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Rahmenübereinkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Rahmenübereinkommen in französischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Jänner 2015 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 18 lit. d für Österreich mit 1. Mai 2015 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. genehmigt:
Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldau1, Montenegro, Norwegen, Portugal, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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