Mehrere Förderungsarten nebeneinander
§ 22
Für dieselbe Leistung können auch mehrere Förderungsarten gemäß § 2 Z 1 bis 3 nebeneinander gewährt werden.
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Mehrere Förderungsarten nebeneinander
§ 22
Für dieselbe Leistung können auch mehrere Förderungsarten gemäß § 2 Z 1 bis 3 nebeneinander gewährt werden.
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