Nachfrage beim Kundenbetreuer
§ 21.
Zusätzlich zur Suche in elektronischen Datensätzen und Papierunterlagen gemäß § 18 und § 19 muss ein meldendes Finanzinstitut das einem Kundenbetreuer zugewiesene Konto von hohem Wert (einschließlich der mit diesem Konto von hohem Wert zusammengefassten Finanzkonten) als meldepflichtiges Konto betrachten, wenn dem Kundenbetreuer tatsächlich bekannt ist, dass der Kontoinhaber eine meldepflichtige Person ist.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018
Gesetzesnummer
20009250
Dokumentnummer
NOR40174168
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)