Inkrafttreten und Übergangsphase
§ 21.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten über die Grundausbildung für Bedienstete des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (BMaA-Grundausbildungsverordnung), BGBl. II Nr. 113/2004, außer Kraft.
(2) Grundausbildungen, die nicht bis zum 1. Juli 2026 abgeschlossen wurden, sind nach den Bestimmungen dieser Verordnung abzuschließen.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2026
Gesetzesnummer
20013169
Dokumentnummer
NOR40277675
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