Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO
§ 20
Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von
- 1. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 3 und
- 2. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 4
vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter Anschluss der in der Anlage 1 hierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in einer Kopie vorzulegen.
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