§ 1 Zweite Transparenzdatenbank-Leistungsangebotsverordnung 2017

Alte FassungIn Kraft seit 18.7.2017

§ 1.

Die Darstellung der Leistungsangebote im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 TDBG 2012 hat unter transparenzportal.gv.at zu erfolgen. Die Abfrage ist öffentlich und an keine spezielle Berechtigung gebunden.

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2018

Gesetzesnummer

20009928

Dokumentnummer

NOR40194943

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