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§ 1 Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
11.11.2022 bis 11.05.2023 (BGBl. II Nr. 411/2022)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.