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§ 1 Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2023 jedenfalls erfüllen
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24.12.2022 bis 31.12.2023 (BGBl. II Nr. 491/2022)
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