Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
16.3.2020 bis 16.03.2020 (BGBl. II Nr. 97/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Krankenanstalt