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§ 1 Verordnung des BK ueber Sitzungsgelder für die Mitglieder der Volksgruppenbeiraete

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2002

§ 1.

Die Mitglieder eines Volksgruppenbeirates haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung des Volksgruppenbeirates Anspruch auf ein Sitzungsgeld in der Höhe von 21,80 €.

Schlagworte

finanzielle Entschädigung der Mitglieder

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2022

Gesetzesnummer

10000654

Dokumentnummer

NOR40025539

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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