§ 1.
Die Mitglieder eines Volksgruppenbeirates haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung des Volksgruppenbeirates Anspruch auf ein Sitzungsgeld in der Höhe von 21,80 €.
Schlagworte
finanzielle Entschädigung der Mitglieder
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022
Gesetzesnummer
10000654
Dokumentnummer
NOR40025539
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