§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen Akademische Unternehmensleiterin“ und Akademischer Unternehmensleiter“

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1999

§ 1.

Dem Verein „Linzer Internationale Management Akademie – LIMAK“ wird die Berechtigung verliehen, den dreisemestrigen Lehrgang für den Unternehmernachwuchs als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

10010153

Dokumentnummer

NOR12128726

alte Dokumentnummer

N7199959891L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)